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Fünf Jahre Arbeitslosengeld II - eine Zwischenbilanz

Datum: 21.01.2010

Kurzbeschreibung: Das Sozialgericht Stuttgart blickt auf fünf Jahre Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") zurück und bilanziert das Verfahrensaufkommen. Außerdem wird über das Geschäftsjahr 2009 berichtet.

Fünf Jahre nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) sind die Eingangszahlen in diesem Rechtsgebiet rückblickend kontinuierlich gestiegen. So waren es im ersten Halbjahr 2005 noch 188 Klagen und 49 Eilrechtsschutzverfahren. Im ersten Halbjahr des Jahres 2006 gingen dann bereits 403 Klagen und 131 Eilrechtsschutzverfahren ein. Zuletzt waren im zweiten Halbjahr des Jahres 2009 insgesamt 787 Klagen und 217 Eilrechtsschutzverfahren zu verzeichnen. Insgesamt hatten die „Hartz IV“-Verfahren mit Eingängen von 1.673 Rechtsstreitigkeiten 2009 wie schon 2008 das größte Verfahrensaufkommen beim Sozialgericht Stuttgart. Die meisten Streitigkeiten entzünden sich nach wie vor an den Kosten für Unterkunft und Heizung, der Zulässigkeit von Sanktionen sowie der Rechtmäßigkeit von Rückforderungen von bewilligten Leistungen. Insgesamt stabilisieren sich die Zahlen derzeit auf hohem Niveau, wobei die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie die für Januar 2010 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Regelsätze für Kinder und die Reformvorhaben der neuen Bundesregierung abzuwarten sind.

Die im ersten Halbjahr 2009 erfolgte personelle Verstärkung des Sozialgerichts Stuttgart um drei weitere Richter hat sich bezogen auf alle Verfahren beim Sozialgericht Stuttgart bereits im zweiten Halbjahr 2009 trotz weiter ansteigender Eingangszahlen positiv ausgewirkt. So konnte die Zahl der erledigten Klageverfahren im zweiten Halbjahr 2009 auf insgesamt 3.880 Verfahren (3.547 Klageverfahren und 333 Eilverfahren) im Vergleich zum ersten Halbjahr mit insgesamt 3.348 Verfahren (3.021 Klageverfahren und 327 Eilverfahren) gesteigert werden. Es ist daher zu hoffen, dass auch der noch unerledigte Bestand von 8.141 Verfahren (8.084 Klagen und 57 Eilverfahren) in Zukunft vermindert werden kann. Dies wird in erster Linie von den Eingangszahlen abhängen, welche im zweiten Halbjahr 2009 erneut eine Steigerung erfahren haben (4.007 Verfahren im Vergleich zu 3.644 Verfahren im ersten Halbjahr).

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