Navigation überspringen

Jahrespressekonferenz 2015

Datum: 12.05.2015

Kurzbeschreibung: Mindestlohn und Rentenpaket - Auch im Sozialrecht gilt: Nichts ist so beständig wie der Wandel

Mindestlohn und Rentenpaket - Auch im Sozialrecht gilt: Nichts ist so beständig wie der Wandel

Auch im Jahr 2014 stand die Sozialpolitik im Mittelpunkt der politischen Aktivitäten der Bundesregierung. Dies zeige nicht nur die besondere Bedeutung der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch den ständig Wandel, dem diese Materie unterliege, erläuterte die Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Heike Haseloff-Grupp, auf der heutigen Pressekonferenz des Landessozialgerichts in Stuttgart. „Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden diese Entwicklung weiterhin aktiv begleiten, denn auch im Sozialrecht gilt der Grundsatz: Nichts ist so beständig wie der Wandel", erklärte die Gerichtspräsidentin.

Die Verfahrenseingänge lagen 2014 auf dem hohen Niveau der Vorjahre. An den acht erstinstanzlichen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gingen im vergangenen Jahr 33.141 Klagen ein (2013: 33.823), beim Landessozialgericht 3.705 Berufungen (gegenüber 3.898 Verfahren im Vorjahr). Während die Hauptsacheverfahren damit leicht rückläufig waren, stieg die Zahl der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz weiter an. In erster Instanz sind im vergangenen Jahr 3.118 solcher Verfahren eingegangen (bei 2.931 Anträgen im Vorjahr), am Landessozialgericht kamen 562 Verfahren im Eilrechtsschutz hinzu (523 im Vorjahr). Trotz dieser hohen Belastung konnte die Anzahl der unerledigten Verfahren an den Sozialgerichten weiter abgebaut werden; beim Landessozialgericht entspricht sie etwa dem Stand des Vorjahres. „Die Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist das zentrale Anliegen unserer Gerichtsbarkeit", beschrieb Präsidentin Haseloff-Grupp die Aufgabe der Sozialgerichte und des Landessozialgerichts. Diesem Anspruch gerecht zu werden, sei auch 2014 nur durch das ungebrochen hohe Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich gewesen, lobte die Gerichtspräsidentin.

An den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg sind derzeit rund 120 Richterinnen und Richter tätig; am Landessozialgericht stehen knapp 50 Richterplanstellen zur Verfügung. Hinzu kommen in beiden Instanzen rund 1.6 00 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, ein eindrucksvoller Beleg für die große Bedeutung des Ehrenamts in der Sozialgerichtsbarkeit.



Rupert Hassel

Richter am Landessozialgericht

- Pressesprecher -



Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.